Leichenwagen - HGV Bürgstadt

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Leichenwagen

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Die Anschaffung eines Leichenwagens

Im Jahre 1927 wurde vom Gemeinderat beschlossen, einen neuen Leichenwagen anzuschaffen. Deshalb hat man „Offerten“ verschiedener Hersteller eingeholt. In der Sitzung vom 14.12.1927 wurde dann beschlossen, die Ausführung der Arbeit dem Schmiedemeister Weimer in Miltenberg zu übertragen. Der Wagen ist in demselben Stil, wie der Miltenberger Leichenwagen I. Klasse zu bauen. Das Glas beschafft die Gemeinde jedoch selbst.
Der Leichenwagen wurde dann von der Huf- und Wagenschmiede König u. Weimer in Miltenberg gebaut. Die Rechnung vom 21. Mai 1928 lautete auf 1900 Mark. Da jedoch der Kostenvoranschlag 1800 Mark lautete, wurden der Firma nur 1850 Mark zuerkannt und am 8.6.1928 bezahlt.













Schmiede von Paul König und Ludwig Weimer in Miltenberg am Engelsplatz um 1924.


Gleichzeitig wurde im Juni 1928 von Schneidermeister Georg Gall ein Kutschermantel gefertigt, der 164,65 Mark kostete und von der Firma Schulze in Miltenberg zwei Leichenbestatterhüte für 27 Mark und zwei Leichenbestattermützen für 7 Mark. Auch zwei Trauerpferdedecken wurden von der Firma Joseph Hefner, Sattler und Tapezierer aus Bürgstadt zum Preis von 400 Mark geliefert. Dabei waren auch zwei Kopfgestelle und zwei Gebisse für die Pferde.  

Am 16. Juli 1928 stellt die Firma Joseph Hefner 9 Mark in Rechnung für die Überführung des neuen Leichenwagens von Miltenberg nach Bürgstadt.

Am 6. Juli 1928 wurden alle Bürgstadter Pferdebesitzer angeschrieben mit der Bitte, ein Angebot für die Gestellung von Pferden für Beerdigungen abzugeben.

Für diesen Leichenwagen brauchte man nun auch eine Halle für die Unterstellung.
Am 3. Mai 1928 wurde mit der Kirchenverwaltung Bürgstadt ein Vertrag über die Errichtung einer Unterstellhalle für den Leichenwagen geschlossen. Unterzeichnet wurde dieser von Bürgermeister Fürst und Pfarrer Martin und weiter Personen aus Gemeinderat und Kirchenverwaltung.
In dem Vertrag wurde geregelt, daß das Gebäude auf Pachtbasis errichtet wird. Der Grund und Boden bleibe also der Pfarreistiftung, bis die Gemeinde diesen durch Grundstückstausch erwerben will.
Bereits am 25.4.1928 hat Pfarrer Martin an den Gemeinderat diesbezüglich geschrieben und mitgeteilt, daß der Erwerb im Wege einer Geldentschädigung nicht gangbar ist. Vielmehr wünscht Pfarrer Martin eine Entschädigung an dem Stück des Sportplatzes, das die Gemeinde für ihre Zwecke nicht benötige und erst insoweit, als dies Stück nicht ausreiche, an einem anderen Grundstück befriedigt werden wolle.

Im gleichen Schreiben erwähnt Pfarrer Martin noch die Tatsache, daß die Gemeinde nach einer mündlichen Besprechung mit Bürgermeister Fürst die Pfarräcker im Gries erwerben wolle, den die Gemeinde zum Ausbau einer Sand- resp. Kiesgrube benötige.

Jedenfalls konnte der Bau der Halle für die Unterbringung des Leichenwagens nach Unterzeichnung des Vertrages auf der Plan-Nr. 113 des Grundstückes zwischen der Martinskapelle und dem Anwesen Kling/Hofmann beginnen. Gleichzeitig wurde von der Gemeinde die Gelegenheit genutzt, auch einen Raum für die Sanitätskolonne unterzubringen.

Bereits mit Beschluß vom 30.4.1928 wurde die Ausschreibung für die Arbeiten der Halle vorgenommen. Bei der Planung wurde davon ausgegangen, daß insgesamt 1615,67 Mark an Kosten auf die Gemeinde zukommen.

Letzte Änderung: 01.12.2019
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